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Audio Engineer aus Stuttgart-Feuerbach.

Audio Engineer Stuttgart-Feuerbach

Hi, ich bin Kai und guter Sound ist meine Leidenschaft. Auf der Bühne, vor der Bühne und im Studio.

Mein Ziel als Audio Engineer ist es, eure künstlerische Performance perfekt in Szene zu setzen und optimal dem Publikum zu präsentieren. Denn das Ohr fühlt mit. 

Meine Leistungen im Überblick:

Kunst ist ein Prozess und stetig im Wandel. Deshalb ist es mir wichtig, euch bei diesem Prozess als Sound Engineer längerfristig zu begleiten und eure Facetten optimal zu präsentieren. Bei Live-Auftritten und im Studio. Sehr gerne begleite ich euch auch auch als Touring Engineer auf eurer Tour.

Als Audio Engineer sorge ich bei Live-Veranstaltungen für den richtigen Sound, vor und auf der Bühne.

Neben meiner Arbeit als Audio Engineer, biete ich auch die technische Planung und Ausstattung für Veranstaltungen an. Setzt euch einfach über das Kontaktformular mit mir in Verbindung, dann können wir gemeinsam ausarbeiten, was Ihr für die technische Umsetzung eurer Veranstaltung benötigt.

phant.astic ist mein Tonstudio in Stuttgart-Feuerbach. Hier ist alles jederzeit bereit für eine professionelle Tonaufnahme. Auch kann ich hier Liveproduktionen in einem professionellen Umfeld vor- und nachbearbeiten.

Inhaber: Kai Herrmann und Tobias Van

Neben dem Betreuen von Live-Events bin ich auch als Tontechnik-Kursleiter tätig und gebe meine Expertise an angehende Audio- und Sound- Engineers weiter. Die Kurse finden sowohl als Präsenz- als auch Online-Veranstaltungen statt.

Tontechnik:
d&b D80 Endstufe (4×4000 Watt an 4 Ohm)
d&b Q7 (Mittel- Hochtonlautsprecher)

d&b J-SUB (3x 18″ kardioider Subwoofer)

Waves SG Extreme Server
Shure QLXD

Sonstiges:
MDG theONE (Hochleistungsnebelmaschine/Hazer)
im Touring Rack und Haubencase
MDG ATMe (Hazer) im kleinen Transportcase

Li.Lac UVC Mikrofondesinfektoren

– Luftentkeimungssystem für bis zu 1300m3

Weitere auf Anfrage

Gerne statte ich deine Veranstaltungsräumlichkeiten mit hochwertigen UVC-Luftentkeimern aus. Setze dich gerne über das Kontaktformular mit mir in Verbindung.

professionelles Audioequipment folgender und vieler weiterer Hersteller, bekommst du bei mir auch zu kaufen:

  • Beschallungssysteme von „VOICE-ACOUSTIC“   
  • Produkte von allen gängigen Herstellern auf Anfrage.

Um mich möglichst während meiner Arbeit auf das wesentliche, die Kunst, konzentrieren zu können, arbeite ich am liebsten mit meinem selbst zusammengestellten Setup, auf dem ich mich zu hause fühle. Dieses Setup besteht im wesentlichen aus:

Mischpult: dlive c2500 mit cdm32

Waves: 128×128 V3 I/O, SG-Extreme-Server und Superrack, Soundgridnetzwerk

Dante: 64×64 I/O, Dante Virtual Soundcard, Dante Via, Dante Controller 

Mac Mini M1: recording, Steuerung, Midi, …

Smaart DI V8

uwm.

 

Mit diesem Setup bin ich sehr flexibel, schnell und kann so ziemlich alles umsetzen, was man für ein professionelles Ergebnis benötigt:

  • Liverecording
  • Virtual Soundcheck
  • Timocodeanbindung
  • Midisteuerung
  • messen und tunen von Beschallungssystemen

in Kürze gibt es hier dann noch eine Beschreibung im Detail.

 

 

§ 1 Freiberufler:


Ich tätige ausschließlich Arbeiten, die mit meiner Tätigkeit als Freiberufler zu vereinbaren sind (Operator, Einrichten der Technik, zugehörige Auf- und Abbauten). Ausgeschlossen sind z.B. Hilfs- oder Zuarbeiten, reine Auf- und Abbauten, etc. Als Freiberufler bin ich fachlich nicht weisungsgebunden.

 

§ 2 Spesen:


Für Verpflegung (ausreichend ausgewogene vegetarische Speisen und Getränke) trägt der Auftraggeber Sorge. Sollte dies
nicht der Fall sein, behalte ich mir vor, pro Tag 22,00€ Spesen zu berechnen


§ 3 Unterbringung:


Für meine Unterbringung (ausschließlich Einzelunterbringung!) in einem angemessenen Hotel (kein „Ibis Budget“ und dergleichen), trägt der Auftraggeber Sorge. Dies gilt auch für Off-Days. 
Bei Tourneen mit Nightliner, muss an Off-Days ein Hotelzimmer zur Verfügung stehen.

 

§ 4 Ablehnung von Aufträgen im Zusammenhang mit bestimmten Veranstaltungen:

1. Grundsatz der Ablehnung

Ich behalte mir das Recht vor, Aufträge abzulehnen, die im Zusammenhang mit Veranstaltungen stehen, deren Inhalte oder Ausrichtung als rechtspopulistisch, extremistisch oder nationalsozialistisch einzustufen sind. Dies schließt insbesondere, aber nicht ausschließlich, Veranstaltungen ein, die von Organisationen, Parteien oder Bewegungen organisiert werden, deren politische Ausrichtung als extrem rechts oder mit nationalsozialistischem Gedankengut, oder mit Verschwörungstheorien in Verbindung gebracht wird.

2. Beispielhafte Ausschlusskriterien
Aufträge werden insbesondere abgelehnt für Veranstaltungen von:

a) Organisationen oder Gruppen, die sich dem rechtspopulistischen oder nationalsozialistischen Spektrum zuordnen;
b) Parteien wie der Alternative für Deutschland (AfD) oder ähnlichen politischen Gruppierungen, die eine extrem rechte oder ausgrenzende Ideologie vertreten;
c) Veranstaltungen, die rassistische, antisemitische, diskriminierende oder volksverhetzende Inhalte verbreiten.

d) Veranstaltungen, die von Verschwörungstheoretikern oder Bewegungen wie den sogenannten „Querdenkern“ oder ähnlichen Gruppierungen organisiert werden, die in der Vergangenheit durch die Verbreitung von falschen Informationen oder Verschwörungstheorien bekannt geworden sind;

3. Verfahren im Falle einer Ablehnung

Sollte ein Auftrag in den oben genannten Kategorien liegen, werde ich den Auftraggeber unverzüglich informieren und der Vertrag gilt als nicht zustande gekommen. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht für den Auftraggeber in diesem Fall nicht.
4. Ausschluss von Grauzonen
Ich behalte mir das Recht vor, Aufträge zu Veranstaltungen in „Grauzonen“ ebenfalls abzulehnen, wenn ich der Auffassung bin, dass die Veranstaltung inhaltlich oder politisch problematisch ist. In solchen Fällen wird der Auftraggeber ebenfalls informiert, und der Vertrag gilt als nicht zustande gekommen.


 

§ 5 Verpflichtung zur Nüchternheit und Verantwortungsbewusstsein:

1. Verpflichtung zur Nüchternheit
Alle Personen, mit denen ich unmittelbar zusammenarbeite, sind verpflichtet, während der gesamten Dauer des Auftrags nüchtern zu sein. Dies gilt insbesondere für das Personal, das in direktem Kontakt mit der technischen Durchführung der Veranstaltung steht.
2. Abgestellte Fahrer und Begleitpersonen
Diese Regelung gilt auch für Fahrer, die mit mit mir und/oder meinem Team während des Auftrags reisen oder in irgendeiner Form mit mir  zusammenarbeiten (z. B. für den Transport von Equipment oder Teilnehmern). Fahrer und andere Begleitpersonen sind ebenfalls verpflichtet, während des gesamten Zeitraums der Zusammenarbeit nüchtern zu bleiben, um die Sicherheit und den reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
3. Verstöße gegen die Nüchternheitsverpflichtung
Sollte ein Teammitglied oder eine begleitende Person gegen diese Verpflichtung verstoßen, behalte ich mir das Recht vor, die Zusammenarbeit sofort zu beenden. In diesem Fall entfällt jede Haftung meinerseits für etwaige Schäden oder Verzögerungen, die durch den Verstoß entstehen. Der Auftraggeber ist in einem solchen Fall verpflichtet, für alle durch den Vorfall verursachten Kosten aufzukommen. Im Falle einer Beendigung der Zusammenarbeit aus diesem Grund bin ich berechtigt, die vereinbarte Vergütung in vollem Umfang zu verlangen, auch wenn die Leistung nicht vollständig erbracht werden konnte. Der Auftraggeber ist in diesem Fall verpflichtet, die Vergütung ohne Abzüge zu zahlen, soweit die Beendigung der Zusammenarbeit durch sein Verhalten oder das Verhalten seiner Mitarbeiter verursacht wurde.
4. Verantwortungsbewusstsein und Sicherheit
Die Wahrung der Nüchternheit dient nicht nur der professionellen Ausführung der Arbeit, sondern auch der Sicherheit aller Beteiligten. Ich behalte mir das Recht vor, die Zusammenarbeit mit Personen zu beenden, bei denen der Eindruck entsteht, dass sie die erforderliche Konzentration und Verantwortung nicht aufbringen können.

 


§ 6 Respektvoller Umgang und Kommunikation:


1. Erwartung an den Umgangston
Ich erwarte von allen Auftraggebern, deren Mitarbeitern und allen Personen, mit denen ich im Rahmen des Auftrags zusammenarbeite, einen respektvollen, professionellen und höflichen Umgang. Dies gilt insbesondere für die Kommunikation und Interaktionen während der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung oder des Projekts.
2. Verpflichtung zur Zusammenarbeit
Der Auftraggeber und dessen Mitarbeiter verpflichten sich, meine Arbeit, sowie die Arbeit von meinem Team respektvoll zu behandeln und auf konstruktive Weise mit mir/uns zusammenzuarbeiten. Jegliche Form von Diskriminierung, Beleidigung, Belästigung oder respektlosem Verhalten wird nicht toleriert.

3. Verstöße gegen den respektvollen Umgang und Folgen 

Sollte es während des Auftrags zu einem Verstoß gegen diese Regelung kommen, behalte ich mir das Recht vor, die Zusammenarbeit sofort zu beenden. Im Falle einer Beendigung der Zusammenarbeit aus diesem Grund bin ich berechtigt, die vereinbarte Vergütung in vollem Umfang zu verlangen, auch wenn die Leistung nicht vollständig erbracht werden konnte. Der Auftraggeber ist in diesem Fall verpflichtet, die Vergütung ohne Abzüge zu zahlen, soweit die Beendigung der Zusammenarbeit durch sein Verhalten oder das Verhalten seiner Mitarbeiter verursacht wurde.

4. Lösungsorientierte Kommunikation

Ich bin stets bestrebt, etwaige Missverständnisse oder Konflikte auf eine sachliche und lösungsorientierte Weise zu klären. Beide Parteien verpflichten sich, Konflikte konstruktiv und ohne Eskalation zu lösen.

 

 

§ 7 Ausschluss körperlich schwerer Arbeiten:


1. Gesundheitliche Einschränkungen
Aufgrund gesundheitlicher Gründe bin ich nicht in der Lage, körperlich schwere Arbeiten zu verrichten. Dazu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich, das Heben, Tragen oder Bewegen von schweren Ausrüstungsgegenständen, das Auf- und Abbauen von Bühneninfrastruktur, das Einrichten und Transportieren von schweren technischen Geräten sowie das Bedienen von schwerem Maschinen- oder Fahrzeuggerät.
2. Einschränkung der Leistungen
Ich übernehme keine körperlich schweren Arbeiten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für alle Tätigkeiten, die körperlich schwerer Natur sind, eigenes Personal oder externe Dienstleister bereitzustellen.
3. Anpassungen bei Bedarf
Sollte der Auftraggeber Anforderungen an mich stellen, die körperlich schwere Arbeiten umfassen, werde ich den Auftraggeber darauf hinweisen und gegebenenfalls eine entsprechende Anpassung des Auftrags vornehmen oder eine Vereinbarung zur Bereitstellung von geeignetem Personal treffen.
4. Haftungsausschluss für gesundheitliche Schäden
Ich hafte nicht für gesundheitliche Schäden, die durch das Ausführen von körperlich schweren Arbeiten entstehen könnten, da ich diese aufgrund meiner gesundheitlichen Einschränkungen nicht übernehme. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung, für solche Aufgaben geeignete, körperlich belastbare Arbeitskräfte bereitzustellen.

 

 

§  8 Off-Days:

 

Off-Days werden gesondert mit 0,5 Tagessätzen abgerechnet. Showtage und Off-Days sollten immer in einem Angemessenen Verhältnis zu einander sein, ansonsten behalte ich mir vor, auch für Off-Days den vollen Tagessatz zu berechnen.

 

§ 9 Reisetage:


Reisen mit einer Reisedauer über 4 Stunden gelten als Reisetage. Reisetage werden wie Showtage berechnet (1 Tagessatz zzgl. ggf. Überstunden.)

 

§ 10 Ausfalltage:


Ausfalltage werden voll berechnet.
Stornierungen: 
Stornogebühren werden, je nach Auftragsumfang, immer gesondert festgelegt.

 

§ 11 Mietgegenstände:

Als Mietgegenstand zählt vom Mieter explizit angemietetes, aber auch von mir unentgeltlich bereitgestelltes technisches Material. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand pfeglich zu behandeln. Bei den Mietgegenständen handelt es sich um technisch aufwendige und dementsprechend störungsempfindliche Geräte, die eine besonders sorgfältige Behandlung sowie die Bedienung durch technisch geschultes Personal erfordern Soweit beim Mieter schuldhaft oder fahrlässig Schäden an dem oder den Mietgegenständen entstehen, hat der Mieter hierfür einzustehen und den entstandenen Schaden zu ersetzen. Bei Langzeitbereitstellung von technischem Material (z.B. Tournee), verpflichtet sich  der Mieter, das von mir bereitgestellte Material gegen Schäden, Verlust und Diebstahl zu versichern. Zur Bedienung der Mietgegenstände bin ausschließlich ich selbst (Kai Herrmann) befugt – kein „Dry Hire“. Diese Befugnis
kann in Ausnahmefällen, ausschließlich durch mich (Kai Herrmann), an weitere Personen erteilt werden.
Schaden an Mietgegenständen; Abtretung Schadensersatzansprüche:
Im Falle des Eintritts eines Schadens oder Verlusts ist der Mieter verpflichtet, KAI HERRMANN unverzüglich schriftlich über Art und Zustandekommen des Schadens/Verlusts zu unterrichten. Der Mieter haftet für Vorsatz und Fahrlässigkeit, dies gilt auch für seine Erfüllungsgehilfen. Eventuell bestehende Schadensersatzansprüche des Mieters gegen Dritte tritt der Mieter bereits jetzt an KAI HERRMANN ab, soweit sie auch gegenüber dem Mieter zustehen. KAI HERRMANN nimmt diese Abtretung an. Das heißt
aber nicht, dass der Mieter von den diesbezüglichen Ansprüchen freigestellt wird.

 

§ 12 Rechnungsstellung bei Tourneen:


Bei Tourneen und ähnlichen längerfristigen Aufträgen, rechne ich wöchentlich mit einem Zahlungsziel von 10 Tagen ab.


§ 13 Gerichtsstand und anwendbares Recht:

 

1. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen mir und dem Auftraggeber ergeben, ist ausschließlich das zuständige Gericht in Stuttgart zuständig. Dies gilt auch für alle rechtlichen Auseinandersetzungen, die im Zusammenhang mit der Erfüllung, Auslegung oder Beendigung dieses Vertrages entstehen.
2. Anwendbares Recht

Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, auch wenn der Auftraggeber seinen Sitz im Ausland hat. Die Bestimmungen des internationalen Privatrechts werden ausgeschlossen.



§ 14 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (AG) werden zurückgewiesen. Sie gelten ausnahmsweise nur, sofern diese von mir ausdrücklich schriftlich angenommen wurden.

 

Stand 01.11.2024

Meine Referenzen

Nach meinem Abschluss in „Musik- und Sounddesign“ am „Popcollege“, kann ich auf über 10 Jahre Erfahrung zurückblicken und habe in dieser Zeit für viele namhafte Künstler, Bands, Firmen, Veranstalter und Eventagenturen als Tontechniker arbeiten dürfen. Einige Jahre war ich auch professionell als Gitarrist tätig, was mir noch heute bei meiner Arbeit als Tontechniker viel hilft. Am liebsten betreue ich Künstler über einen längeren Zeitraum und in möglichst enger Zusammenarbeit, für ein bestmögliches Ergebnis. 

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